Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einige Neuerungen hinsichtlich der FABI-Vorlage zum Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge zu beachten.
Neu ist ein Privatanteil Fahrzeug für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs inklusive Arbeitswegkosten von 0.9 % pro Monat (bisher 0.8 %) auf dem Anschaffungswert des Fahrzeuges exkl. MWST abzurechnen. Der Privatanteil Fahrzeug ist auf dem Lohnausweis auszuweisen. Ist eine juristische Person MWST-pflichtig, muss der Wert des Privatanteils Fahrzeug als Umsatz mit der Mehrwertsteuer abgerechnet werden (Privatanteil entspricht 107.7%). Einzelunternehmen rechnen den Privatanteil hingegen als Vorsteuerkorrektur ab. Ein weiterer Unterschied besteht in der Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode oder der effektiven Methode.
In der privaten Steuererklärung von Geschäftsfahrzeuginhabern entfällt ab der Steuerperiode 2022 die Aufrechnung der Fahrkosten zum Arbeitsort als Einkommen sowie der Abzug von CHF 3'000.00 als Berufskosten für die Fahrspesen auf Bundesebene.
Allenfalls kann es sich aus steuerlicher Sicht lohnen das Geschäftsfahrzeug ins Privatvermögen zu überführen. Gerne berechnen wir Ihnen die Kosten beider Varianten.
Ihr Impuls Treuhand Team
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