Gültig seit: 1. Januar 2020
Was ändert sich:
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern an die Schweizer Steuern wird gewährt, sofern die nicht rückforderbaren Quellensteuern der Vertragsstaaten von den aus diesen Vertragsstaaten stammenden Erträgen die neue Limite übersteigt.
Alte Limite: CHF 50.00
Neue Limite: CHF 100.00
Bei Fragen rund um das Thema Steuern stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Ihr Impuls Treuhand Team
Comments