Schritt für Schritt zum Erfolg: Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz kann ein vielversprechender Schritt auf Ihrer Unternehmerreise sein. Die Schweiz bietet ein stabiles Geschäftsumfeld, eine starke Wirtschaft und zahlreiche Vorteile für Unternehmer.
Businessplan und Finanzierung
Im ersten Schritt wird ein Businessplan erstellt, welcher Ihre Ziele, Zielgruppe, Marketingstrategie und Finanzierungsprognosen umfasst. Auf dem KMU-Portal der SECO finden Sie hilfreiche Vorlagen und Muster. Ebenfalls finden Sie auf diesem Portal wertvolle Informationen zur Finanzierung.
Die richtige Rechtsform
Bevor Sie Ihre Geschäftsidee in die Tat umsetzen, sollten Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen auswählen. In der Schweiz stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, die häufigsten Rechtsformen sind:
Einzelunternehmen (Selbständigerwerbende): Dies ist die einfachste Form der Unternehmensgründung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine häufig gewählte Option, die eine begrenzte Haftung bietet.
Aktiengesellschaft (AG): Die AG eignet sich für grössere Unternehmen und bietet Aktien für Investoren an.
Für die geeignete Wahl der Rechtsform sollten die folgenden Faktoren in die Überlegungen einbezogen werden:
Kapitalbedarf des Gründungsjahrs sowie der ersten Unternehmensjahre
Bei einem geringen unternehmerischen Risiko mit wenig Kapitaleinsatz spricht nichts gegen die Gründung einer Einzelunternehmung. Je höher beides ist, desto eher sollte man die Rechtsform der GmbH oder AG ins Auge fassen.
Eine Rolle kann auch die Besteuerung spielen: Ob der unternehmerische Gewinn zusammen mit den Einkünften des Eigentümers besteuert wird oder nicht, hängt von der Wahl der Rechtsform ab.
Je nach Rechtsform ist auch die soziale Absicherung unterschiedlich, da manche Sozialversicherungen freiwillig (z.B. Pensionskasse bei Inhabern einer Einzelfirma) oder nicht versicherbar sind (z.B. Inhaber einer Einzelfirma sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert).
Handelsregistereintrag: ja oder nein?
Ihr nächster Schritt sollte die Anmeldung Ihres Unternehmens beim Handelsregisteramt sein. Für Einzelunternehmen ist ein Handelsregistereintrag erst ab einem Jahresumsatz von 100‘000 Franken zwingend. Die erforderlichen Dokumente müssen beglaubigt werden. Die Informationen, welche Unterlagen einzureichen sind, Merkblätter und hilfreiche Checklisten sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister und dort bei Ihrem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt.
Für Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) ist der Handelsregistereintrag zwingend, die Gesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister.
Steuern und Versicherungen
Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nicht als Unternehmen steuerpflichtig, da sie keine juristischen Personen sind. Jeder Einzelunternehmer und jeder Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft versteuert sein Privat- und Geschäftseinkommen sowie sein Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes. Selbstständig Erwerbstätige sind einkommens- und vermögenssteuerpflichtig. Wie Unternehmen können sie alles, was geschäftlich begründet ist, von der Steuer absetzen.
Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsleben. AG und GmbH werden als Unternehmen besteuert, Aktionäre und Gesellschafter als Privatpersonen. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zahlen Kapital- und Gewinnsteuern.
Je nach Rechtsform sind einige Sozialversicherungen für den Unternehmer obligatorisch, andere hingegen freiwillig. Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Für ihre Vorsorge sind sie zum Grossteil selbst verantwortlich. Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbHs sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende. In diesem Fall sind die meisten Versicherungen obligatorisch.
Vertiefte Informationen zur Besteuerung von Unternehmen finden Sie hier.
Betriebsversicherungen können sinnvoll sein. Welche das im Einzelnen sind, ist abhängig von der Branche und davon, welche Risiken abgedeckt sein sollen. Ob Sie eine Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung, eine Sachversicherung oder weitere Versicherungen abschliessen, sollten Sie nach einer sorgfältigen Risikoanalyse entscheiden. Ebenso prüfenswert sind Versicherungslösungen rund um das Thema Cyberkriminalität.
Arbeitsrecht und Mitarbeiter
Wenn Sie als Gründer gleichzeitig auch Arbeitgeber werden, sollten Sie die wichtigsten Grundlagen des Arbeitsrechts kennen. Die wichtigsten Bestimmungen für KMU stehen im Obligationenrecht, das insbesondere den Arbeitsvertrag regelt, sowie im Arbeitsgesetz, das viele weitere Punkte wie Arbeitsdauer, Ruhezeiten oder Vereinbarungen zum Arbeitsschutz für junge Arbeitnehmende und Frauen beinhaltet.
Die Regelungen zu Vertraglichem, zur Arbeitszeit oder zur Stellenmeldepflicht sowie verschiedene Merkblätter finden Sie hier übersichtlich zusammengestellt.
Gründung online?
Die gute Nachricht ist, dass viele Aspekte der Unternehmensgründung in der Schweiz online erledigt werden können. Dies umfasst die Registrierung beim Handelsregister, bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung.
Hilfreiche und ausführliche Informationen sowie Checklisten und praktische Tipps rund um das Thema Gründen finden Sie auf dem KMU-Portal des SECO.
Für Ihre Firmengründung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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