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Einkaufen im Ausland

  • Autorenbild: Lisa Lüthi
    Lisa Lüthi
  • 5. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Dämpfer für Einkaufstouristen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Wertfreigrenze für die Mehrwertsteuer statt 300 nur noch 150 Franken.


Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie neu nur noch Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken (Wertfreigrenze) mehrwertsteuerfrei einführen. Und das gilt auch nur dann, wenn die Einkäufe für Ihren privaten Gebrauch oder zum verschenken bestimmt sind. Die Wertfreigrenze gilt pro Person, auch für Kinder. Pro Tag kann man sie aber nur einmal in Anspruch nehmen. Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Ware die Mehrwertsteuer bezahlen, nicht nur für den Teil, der die Wertfreigrenze übersteigt.


Weitere Informationen zur Wertfreigrenze, zur Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer sowie zu weiteren verwandten Themen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.



Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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