Erhöhung der MWST-Umsatzgrenze für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen
Aktuell gilt eine jährliche Umsatzgrenze von CHF 150'000.00 für die Beurteilung, ob ein Verein obligatorisch Mehrwertsteuerpflichtig wird.
Erhöhung der MWST-Umsatzgrenze für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen
Sommeraktion
DeepBox in Zusammenarbeit mit Abacus für eine effiziente Buchhaltung nutzen:
Rangrücktritt bei Überschuldung einer Gesellschaft
Steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen
Ausgabe von Gutscheinen
Neuerungen im Handelsregisterrecht
Revidiertes Erbrecht
Abschaffung Inhaberaktien
MWST: Rückerstattung von Vorsteuerguthaben
Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab Anfang 2022 reduziert