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Mitarbeiterbeteiligung

Unternehmerische Verantwortung verleiht Flügel. Beteiligungsprogramme steigern die Motivation. Aber es gibt noch weitere Gründe, Mitarbeitende in die unternehmerische Verantwortung einzubinden, und zwar unabhängig von Firmengrösse oder Rechtsform.


Die Ziele, die man mit Mitarbeiterbeteiligungen verfolgen kann, sind vielfältig. So steigert ein Unternehmen auf jeden Fall die Leistungsbereitschaft, wenn es Mitarbeitende an der Firma beteiligt. Auch Start-up-Unternehmen entscheiden sich oft dafür, Mitarbeitende zu Teilhabern zu machen. Qualifizierte Kräfte sind durchaus bereit, ihre Lohnansprüche in der Startphase herunterzuschrauben, wenn sie im Gegenzug als Teilhaber vom künftigen Erfolg profitieren können. Ein weiteres Ziel von Mitarbeiterbeteiligungen: die Nachfolgeplanung. Wo die Chance besteht, eine oder mehrere Personen aus dem Team als künftige Firmeninhaber aufzubauen, ist eine frühzeitige Beteiligung eine konstruktive Massnahme. Dieses Vorgehen ermöglicht eine schrittweise Übergabe der Verantwortung und eine gestaffelte Finanzierung für die potenziellen Nachfolger.


Vielfältige Beteiligungsformen

Eine weit verbreitete Variante der Mitarbeiterbeteiligung sind Kaufoptionen

auf Aktien des Unternehmens («Employee Stock Option-Plan»). Die betroffenen Personen erhalten das Recht, diese Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben. In der konkreten Umsetzung gibt es sehr viel Gestaltungsspielraum, um die Rahmenbedingungen (z. B. zeitliche Aspekte, Mitspracherechte) massgeschneidert abzustecken. Dies ermöglicht es, die Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms auf das unternehmerische Gesamtinteresse auszurichten.


Eine Option, um Mitarbeitende sehr direkt am Unternehmen zu beteiligen, ist

ein «Employee Share Purchase-Plan». Die Betroffenen erhalten die Aktien gratis oder zu einem reduzierten Preis. Das ist namentlich für Start-up-Firmen interessant. Die Mitarbeitenden, die Aktien bekommen, müssen sich bei diesem Vorgehen einem Aktionärbindungsvertrag anschliessen. Darin sind unter anderem die Regelungen definiert, die für einen Verkauf dieser Aktien gelten.


Grosse Bandbreite

Neben solchen Formen «echter» Mitarbeiterbeteiligung gibt es auch «unechte» Beteiligungen in unterschiedlichsten Ausprägungen. Hierbei erhalten die Mitarbeitenden keine tatsächlichen Beteiligungspapiere. Sie werden «nur» am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt und bleiben im grossen Ganzen ohne unternehmerisches Mitspracherecht. Die Beteiligung manifestiert sich unter dem Strich in der Form von Barzahlungen. Auch bei den unechten Beteiligungen besteht eine grosse Bandbreite an Möglichkeiten. Zu ihnen gehören Formen wie die stille Beteiligung, Genussrechte, Anteilsvergabe (GmbH), Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiterguthaben und viele mehr.


Gesamtbetrachtung ist wichtig

Wenn Mitarbeiterbeteiligungen zum Thema werden, braucht es sorgfältige Vorabklärungen. Drei Tipps: Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Optionen systematisch auszuloten und mit Ihren langfristigen Interessen als Unternehmen abzugleichen; prüfen Sie sorgfältig, wie die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten und die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen sind; klären Sie vorgängig die steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Beteiligungsmodelle für alle Beteiligten.


Quelle: TREUHAND|SUISSE



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