Steuerpflicht bei Erbschaft
- Lisa Lüthi

- 8. Juli 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Juli 2025
Muss ich mein zukünftiges Erbe schon jetzt versteuern? Ab wann eine Erbschaft deklariert werden muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Den wenigsten Erbinnen und Erben ist das bewusst: Ihre Steuerpflicht beginnt bereits einen Tag nach dem Tod des Erblassers. Darum müssen Sie in der Steuererklärung deklarieren, dass Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt sind – auch wenn es noch Jahre dauern kann, bis Sie tatsächlich Geld erhalten.
Der Grund: Der Verstorbene zahlt nur bis zu seinem Todestag Steuern. Ab dann müssen die Erbinnen und Erben jeweils ihren Anteil am Nachlass versteuern – selbst wenn noch nicht klar ist, wer wie viel bekommt.
Das gilt für das geerbte Vermögen an sich wie auch für allfällige Einkünfte (etwa Zinsen oder Mieteinnahmen), die als Einkommen zu versteuern sind. Dazu sind meist separate Einträge in der Steuererklärung nötig.
Wichtig ist, dass Sie dem Steueramt nichts verheimlichen. Das Steueramt sollte im Bild sein, wer wann gestorben ist und wie viel Sie voraussichtlich erhalten werden. Wenn das noch unklar ist, machen Sie eine Schätzung und legen Sie Kopien der Unterlagen bei, die Sie bereits haben.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Steuerpflicht beginnt unmittelbar nach dem Todestag: Ab dem Folgetag des Todes müssen Sie Ihren Anteil am Vermögen und den Erträgen der Erbschaft angeben.
Deklaration nach Erbquote: Auch wenn die Erbschaft noch nicht verteilt wurde, geben Sie Ihren Anteil gemäss Ihrer Erbquote an.
Keine separate Besteuerung der Erbengemeinschaft: Im Kanton Zürich gibt es kein eigenes Steuerformular für Erbengemeinschaften. Jeder Erbe versteuert seinen Anteil selbst.
Schätzung möglich: Falls der genaue Wert noch unklar ist, machen Sie eine Schätzung und legen Sie vorhandene Unterlagen bei.
Erbschaftssteuerbefreiung für direkte Nachkommen: Im Kanton Zürich sind direkte Nachkommen (z.B. Kinder) von der Erbschaftssteuer befreit. Trotzdem müssen sie das geerbte Vermögen und die Erträge in der Steuererklärung deklarieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre (unverteilte) Erbschaft lückenlos und korrekt in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren.













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