Unterhaltszahlungen nach Trennung
- vor 5 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Ein Genfer bezahlte seiner Frau und den beiden Kindern nach der Trennung CHF 7’000 Franken Unterhalt pro Monat. Er wollte den Gesamtbetrag von rund CHF 84'300 bei den Steuern vom Einkommen abziehen. Die kantonale Steuerverwaltung Genf lehnte ab, da er das Geld auf ein Konto überwiesen hatte, das auf beide Ehegatten lautete. Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht vergeblich. Die Begründung des Gerichts: Ein gemeinsames Konto ermögliche es, einen Betrag einzuzahlen und später wieder abzuheben.
Fazit
Bitte seien Sie besorgt, bei einer Trennung und fliessenden Unterhaltszahlungen auch getrennte Bankkonti zu benutzen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.










Kommentare