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Besteuerung von Kapitalleistungen wird ab Anfang 2022 reduziert

Kanton Zürich: Die Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Damit werden die hohen Besteuerungen beim Bezug von grossen Beträgen aus der Pensionskasse oder der Säule 3a spürbar gesenkt.


Es kann sich daher lohnen, einen für dieses Jahr geplanten Kapitalbezug aufzuschieben. Weitere Informationen dazu finden Sie in dieser Medienmitteilung.


Gerne stehen wir Ihnen für eine Vorsorgeberatung zur Verfügung.

Ihr Impuls Treuhand Team


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