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Erhöhung Abzug für Kinderdrittbetreuung

Möchten beide Elternteile weiterhin einer Erwerbstätigkeit (Voll- oder Teilzeit) nachgehen, bietet sich die Fremdbetreuung der Kinder in einer Kita an.


Aus steuerlicher Sicht gibt es bei der Direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2023 in Bezug der Fremdbetreuung eine Gesetzesanpassung. Für die nachgewiesenen Kosten der Fremdbetreuung wird künftig ein Abzug von maximal CHF 25'000.00 (bisher CHF 10'100.00) pro Kind und Jahr möglich sein. Die Voraussetzungen für den Abzug von Fremdbetreuungskosten bleiben unverändert.


Werden die Kinder z.B. durch die Grosseltern unentgeltlich betreut, ist kein Abzug möglich. Findet die Betreuung hingegen gegen ein Entgelt statt, steht einem Steuerabzug grundsätzlich nichts entgegen. Wichtig: Bei entgeltlicher Betreuung sind die üblichen Sozialversicherungsabzüge vorzunehmen und das Einkommen ist beim Empfänger steuerbar.


Gerne prüfen wir Ihre persönliche Situation.


Ihr Impuls Treuhand Team






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