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Erhöhung der Limite aus dem Formular DA-1

Gültig seit: 1. Januar 2020


Was ändert sich:

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern an die Schweizer Steuern wird gewährt, sofern die nicht rückforderbaren Quellensteuern der Vertragsstaaten von den aus diesen Vertragsstaaten stammenden Erträgen die neue Limite übersteigt.


Alte Limite: CHF 50.00


Neue Limite: CHF 100.00


Bei Fragen rund um das Thema Steuern stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.


Ihr Impuls Treuhand Team





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