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Individualbesteuerung ab 2032

28. Sept.
2 Min. Lesezeit

Die Individualbesteuerung tritt ab 2032 in Kraft. Für Ehepaare in der Schweiz ändert sich damit mehr als nur die Steuererklärung.


Was ist die Individualbesteuerung?

Ab 2032 wird in der Schweiz jede erwachsene Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften reichen neu zwei separate Steuererklärungen ein; Einkommen, Vermögen und Abzüge werden individuell zugeordnet. Ziel ist die Abschaffung der sogenannten „Heiratsstrafe“ und die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren.


Wann tritt sie in Kraft?

  • Inkrafttreten: 1. Januar 2032 (spätestmöglicher Termin gemäss Gesetz)

  • Geltungsbereich: Direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuern

  • Übergangsfrist: Bis Ende 2031 gilt das heutige System unverändert weiter


Der Bundesrat hat bewusst den spätesten Termin gewählt, um den Kantonen maximal Zeit für politische und technische Anpassungen zu geben.


Was ändert sich konkret?

  • Steuererklärung: Jede Person füllt ihre eigene Erklärung aus; die gemeinsame Veranlagung für Ehepaare entfällt

  • Tarife: Es gelten einheitliche Steuertarife für alle Erwachsenen, unabhängig vom Zivilstand

  • Kinderabzug (direkte Bundessteuer): Erhöhung von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind; in der Regel hälftig auf beide Eltern aufgeteilt (also bis zu 6'000 Franken pro Elternteil)

  • Vermögen & Immobilien: Vermögenszuordnungen erfolgen pro Person; bei Immobilien zählt der Grundbucheintrag (alleiniger Eintrag → ganze Liegenschaft bei dieser Person; gemeinsamer Eintrag → Aufteilung nach Eigentumsquote


Wer profitiert und wer zahlt mehr?

  • Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen: tendenziell Entlastung, weil Einkommen nicht mehr addiert und im progressiven Tarif besteuert werden

  • Einverdiener-Haushalte: können stärker belastet werden, da das gesamte Einkommen einer Person zugerechnet wird

  • Unverheiratete Paare: werden steuerlich gleichbehandelt wie verheiratete – keine Benachteiligung mehr aufgrund des Zivilstands


Was bedeutet das für die Planung?

Für die meisten Haushalte besteht bis 2032 kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sinnvoll ist aber, sich früh mit folgenden Punkten vertraut zu machen:


  • Vermögenswerte werden nach Eigentumsverhältnissen besteuert. Wertschriften, Ersparnisse und Liegenschaften werden jenem Partner zugerechnet, dem sie gehören

  • Kinderabzüge und andere familienbezogene Abzüge künftig pro Person denken

  • Bei unterschiedlich hohen Einkommen: mögliche Mehrbelastung im Blick behalten und langfristig planen (z. B. Vorsorge, Teilzeitarbeit, zweite Erwerbstätigkeit)

  • Kapitalbezüge aus PK und Säule 3a werden ab 2032 getrennt besteuert. Heute zählt der Fiskus alle Bezüge eines Ehepaars im selben Kalenderjahr zusammen. Künftig werden sie separat berechnet - das vergrössert den Spielraum für gestaffelte Bezüge

  • 3a-Einzahlungen und PK-Einkäufe sind neu nur noch für die eigene Steuerrechnung relevant. Ob ein Einkauf sinnvoll ist, hängt künftig in erster Linie vom individuellen Einkommen ab - nicht mehr vom Haushaltseinkommen


2032 klingt weit weg. Für die Vorsorge- und Vermögensplanung lohnt es sich jedoch, früh zu planen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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