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Photovoltaikanlage – auf der ganzen Linie eine gute Sache

Immer mehr Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden in der Schweiz realisiert. Ein Vorteil für das Klima sowie das eigene Steuerbudget.


Wird eine PV-Anlage auf einer bestehenden Liegenschaft neu montiert, kann diese Investition in fast allen Kantonen in der Steuererklärung abgezogen werden. Nicht möglich ist der Abzug einer PV-Anlage jedoch im Zusammenhang mit einem Neubau oder einer Totalsanierung der Liegenschaft. Bei einem Neubau der Liegenschaft kann es sich lohnen mit der Montage ein Jahr zu warten und erst dann die PV-Anlage zu realisieren, denn im Kanton Zürich ist ein Abzug bei einem Neubau oder einer Totalsanierung ab einer Wartefrist von einem Jahr möglich.


Fördergelder vom Kanton sind als steuerbares Einkommen zu deklarieren.


Benötigt man nicht den gesamten Strom aus der eigenen PV-Anlage, werden diese Stromüberschüsse ins öffentliche Netz eingespeist. Als Entgelt erhält man sogenannte Einspeisevergütungen des Elektrizitätswerks, welche steuerbares Einkommen darstellen.


Ihr Impuls Treuhand Team






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