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Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren im Kanton Zürich

Für die Bewertung des Steuerwertes von nicht börsenkotierten Wertpapieren gibt es eine spezielle Formel der Schweizerischen Steuerkonferenz. Unter anderem wird der gewichtete Reingewinn nach dem gültigen Kapitalisierungssatz kapitalisiert.


Der in der aktuellen Steuererklärung als Vermögen zu deklarierende Steuerwert basierte bisher auf dem Steuerwert des Vorjahres. Ab dem Steuerjahr 2021 gibt es einen Systemwechsel – es wird neu auf den aktuellen Steuerwert der entsprechenden Steuerperiode abgestellt. Weiter wird der jährlich anzuwendende Kapitalisierungszinssatz den aktuellen Wirtschaftsumständen angepasst und veröffentlicht. Für die Bewertung per 31.12.2021 beträgt der Kapitalisierungszinssatz somit 9.5 % und wird für die Steuererklärung 2021 verwendet.


Somit ergeben sich ab der Steuerperiode 2021 leicht höhere Zinssätze, was in tieferen Ertragswerten resultiert. Da die Reingewinne aufgrund Covid-19 vielerorts sinken und auch die aktuellen Werte verwendet werden, sinken die Vermögenssteuerwerte in vielen privaten Steuererklärungen.


Gerne erstellen wir für Sie die Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren.


Ihr Impuls Treuhand Team






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