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Erhöhung der MWST-Umsatzgrenze für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen

Aktuell gilt eine jährliche Umsatzgrenze von CHF 150'000.00 für die Beurteilung, ob ein Verein obligatorisch Mehrwertsteuerpflichtig wird oder nicht. Per 1. Januar 2023 wird diese Umsatzgrenze auf neu CHF 250'000.00 pro Jahr angehoben.


Nichtgewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen sollten die Mehrwertsteuerpflicht prüfen und allenfalls rechtzeitig eine Abmeldung aus dem Mehrwertsteuerregister vornehmen. Für die Prüfung der Umsatzgrenze ist der mehrwertsteuerpflichtige Umsatz 2022 (exklusive ausgenommener Umsätze) zu berücksichtigen.


Die Abmeldung von der Mehrwertsteuer per 31. Dezember 2022 muss bis spätestens Ende Februar 2023 erfolgen. Wird die Abmeldung zu spät eingereicht, ist die Abmeldung erst wieder per 31. Dezember 2023 möglich.


Prüfen Sie eine allfällige Abmeldung demnach frühzeitig. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


Ihr Impuls Treuhand Team




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