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Patchworkfamilie - was regeln?

Aktualisiert: 19. Juli 2023

Jeweils ein Kind aus erster Ehe in der neuen Beziehung - auch wenn die Liebe gross ist, können in einer solchen Patchworkfamilie rechtliche und finanzielle Fragen schnell zum Sorgenkind werden.


Ohne zu heiraten rechtlich gut abgesichert sein: Eine Patchworkfamilie sollte sicherstellen, dass sie einander in rechtlichen Fragen gegenseitig vertreten können, in Geldfragen abgesichert sind und alle Kinder - vielleicht auch gemeinsame - im Erbfall gleich behandelt werden.


In einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welchen medizinischen Massnahmen man im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder eben nicht. Darin können auch Ansprechpersonen erwähnt werden, welche mit Ärzten notwendige medizinische Massnahmen besprechen und für den Patienten entscheiden.


Ein Vorsorgeauftrag verschafft einem die Freiheit, selber eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu bestimmen, die die eigenen Interessen wahrnehmen, falls man dazu selber nicht mehr in der Lage ist. Dies zum Beispiel in Alltagsdingen, in Fragen der Unterbringung und Betreuung, in administrativen Belangen und in finanziellen Angelegenheiten.


Stirbt einer der beiden unverheirateten Partner, hat sein Lebensgefährte keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente der AHV. Umso wichtiger ist, dass beide möglichst lückenlos Beiträge in die AHV einzahlen. Bei der Pensionskasse hingegen bestehen Möglichkeiten, eine Person zu begünstigen. Die Bedingungen sind hierfür bei der eigenen Pensionskasse zu ermitteln, da diese von Pensionskasse zu Pensionskasse verschieden sind. Eine solche Begünstigung muss zu Lebzeiten geregelt werden und gegenüber der Vorsorgeeinrichtung schriftlich festgehalten werden. Eine weitere Lösung ist, eine Lebensversicherung abzuschliessen in welcher man sich gegenseitig begünstigt, um nach dem Tod des Partners ausreichend versorgt zu sein.


Unverheiratete Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch auf das Vermögen des anderen. Auch die Kinder des überlebenden Partners sind nicht erbberechtigt. Ohne Vorkehrungen erben die direkten Nachkommen den gesamten Nachlass. Hier benötigt man unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag. Das revidierte Erbrecht (seit Januar 2023 in Kraft) bietet gerade für Patchworkfamilien mehr Flexibilität, wie man seine Vermögenswerte nach dem Ableben verteilt. Im neuen Gesetz sind nur noch 50 Prozent der Erbmasse "pflichtteilgeschützt", über den Rest kann frei verfügt werden. Dies beispielsweise zugunsten des Lebenspartners und dessen Kinder. Begünstigte, welche nicht direkt verwandt sind, müssen je nach Kanton mit beträchtlichen Erbschaftssteuern rechnen.


In einem Konkubinatsvertrag können Aspekte des Zusammenlebens einvernehmlich geregelt werden. Typisch sind etwa Bestimmungen über die Wohnsituation, die Aufteilung von Kosten oder die Aufgabenteilung im gemeinsamen Haushalt. Auch kann man einander im Trennungs- oder Todesfall sowie für die Pensionierung gegenseitig absichern. Das ist vor allem wichtig, wenn einer der Partner seine Erwerbstätigkeit einschränkt, um für die Kinder da zu sein, und so Einbussen bei der AHV/IV erleidet. Ein Konkubinatsvertrag kann durch testamentarische oder erbvertragliche Anordnungen ergänzt werden.


Ihr Impuls Treuhand Team


Mehr Flexibilität für Patchworkfamilie und Konkubinat: Das neue Erbrecht bietet mehr Spielraum, um im Erbvertrag oder Testament diejenigen Menschen zu berücksichtigen, die einem nahe sind.

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