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Revidiertes Datenschutzgesetz

Per 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft.


Bei der Bearbeitung von sämtlichen Personendaten gilt es, diese besonders zu schützen. Bearbeitung bedeutet das Beschaffen, Verwenden, Aufbewahren, Speichern, Bekanntgeben, Archivieren usw. von personenbezogenen Daten.


Die Personendaten dürfen nicht ohne Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden. Es dürfen nur die erforderlichen Daten und nur für den festgelegten Zweck bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Daten muss der entsprechenden Person offengelegt werden bzw. für die Person offensichtlich sein. Der Hinweis an die betroffene Person muss mindestens die Identität der verantwortlichen Person sowie den Bearbeitungszweck der Personendaten enthalten. Die Herausgabe der eigenen Daten sowie Informationen über die Datenbearbeitung kann jederzeit verlangt werden.


Personendaten müssen sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Als Verantwortliche gilt diejenige Person, welche über den Zweck und die Mittel der bearbeiteten Personendaten entscheidet. Sie muss neu ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungstätigkeit führen. Wird gegen das revidierte Datenschutzgesetz vorsätzlich verstossen, droht eine strafrechtliche Verfolgung und eine Busse von bis zu CHF 250'000.00.


Beachten Sie unter anderem Folgendes:


> Überprüfung und Anpassung für eine sichere IT

> Webseite und Auftragsbestätigungen mit Datenschutzinformationen ergänzen

> Mitarbeiter/-innen im Umgang mit E-Mails und dem Internet sensibilisieren

> Neue Lösung für verschlüsselten Datenaustausch mit Kunden einführen


Ihr Impuls Treuhand Team






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