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Revidiertes Erbrecht

Per 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Künftig werden grössere Teile des Nachlasses zur freien Verfügung stehen.


Gewissen erbberechtigten Personen steht ein sogenannter gesetzlicher Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil sichert dem Erben einen Mindestanteil am Erbe zu. Heute haben direkte Nachkommen einen Pflichtteil von 3/4 ihres gesetzlichen Erbanspruchs. In Zukunft wird dieser Pflichtteil auf 1/2 reduziert. Beim elterlichen Stamm fällt der hälftige Pflichtteil ganz weg und jener des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners bleibt unverändert bei 1/2.


Mit diesen Änderungen ist man bei der Testamentserstellung in Zukunft weniger durch die Pflichtteile eingeschränkt und kann z.B. faktische Lebenspartner oder andere nicht erbberechtigte Personen stärker begünstigen.


Gerne stehen wir Ihnen bei der Testamentserstellung beratend zur Seite.


Ihr Impuls Treuhand Team



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