Privatpersonen mit Haushaltshilfe
- Lisa Lüthi
- 13. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, kann die obligatorische Unfallversicherung neu gleich über die Ausgleichskasse abschliessen. Das ist einfacher und meist günstiger.
Die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug gibt es für Privathaushalte schon länger. Das Verfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es ist ideal bei einer Anstellung für wenige Arbeitsstunden pro Woche, was in Privathaushalten oft der Fall ist.
Warum «vereinfacht»? Weil mit dem Abrechnen der Sozialversicherungsbeiträge auch gleich der Lohn versteuert wird: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zieht mit den Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV auch die Steuern in Höhe von 5 Prozent vom Bruttolohn der Haushaltshilfe ab. Zum Jahresende meldet der Haushalt der Ausgleichskasse den Jahreslohn und erhält die Rechnung für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Die Haushaltshilfe bekommt von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung, dass die Steuern bezahlt sind. Sie braucht diesen Lohn also nicht mehr in der Steuererklärung aufzuführen. Das ist von Vorteil bei mehreren Anstellungen und bei Ehepaaren, denn dieser Lohn ist von der Steuerprogression ausgenommen.
Neu mit Unfallversicherung (VAVplus)
Die vereinfachte Abrechnung lässt sich nun mit der obligatorischen Unfallversicherung kombinieren – zum vereinfachten Abrechnungsverfahren Plus (VAVplus). Welche Vorteile hat das? Erstens braucht es keinen separaten Abschluss der obligatorischen Unfallversicherung. Und zweitens sind die Prämiensätze attraktiv, zumal es keine Mindestprämie von 100 Franken im Jahr gibt.
Die SVA Zürich hat einen Rahmenvertrag mit der Solida Versicherungen AG mit folgenden Prämiensätzen:
0.518 Prozent für Berufsunfall (ab 1. Januar 2026: 0.505 Prozent)
1.467 Prozent für Nichtberufsunfall (nur bei Arbeitspensum von 8 Wochenstunden oder mehr; ab 1. Januar 2026: 1.432 Prozent)
Wechsel zum Jahresbeginn möglich
Wer bereits eine Unfallversicherung hat und zum neuen Angebot VAVplus der Ausgleichskasse wechseln möchte, kann dies zum Jahreswechsel tun. Dabei ist die Kündigungsfrist der bisherigen Unfallversicherung zu beachten.
VAVplus ist nicht möglich, wenn der Bruttolohn der Haushaltshilfe über 1890 Franken im Monat liegt. Auch bei einer Hauswartsstelle nicht. Mehr dazu im Merkblatt.
Haushaltshilfe anstellen - was tun?
Melden Sie sich als Arbeitgeber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Hier wird alles erklärt - Schritt für Schritt.
Sichern Sie Ihrer Haushaltshilfe die Versicherungsleistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichskasse ab. Der Online-Rechner der SVA zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken.
Lassen Sie sich mit der SVA Schritt für Schritt durch die Anmeldung führen. Die berufliche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeitspensum und Lohn vorgeschrieben.
Zusammenfassung
Bei der Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug können Sie auch gleich die Unfallversicherung über die Ausgleichskasse abschliessen. Das hat viele Vorteile:
Meist günstigere Jahresprämie
Keine Mindestprämie von CHF 100.00
Nur eine Ansprechpartnerin und eine Jahresrechnung für alle Sozialversicherungsbeiträge und den Steuerabzug
Quelle: SVA Zürich
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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