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Privatpersonen mit Haushaltshilfe

  • Autorenbild: Lisa Lüthi
    Lisa Lüthi
  • 13. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, kann die obligatorische Unfall­versicherung neu gleich über die Ausgleichs­kasse abschliessen. Das ist einfacher und meist günstiger.


Die vereinfachte Abrechnung mit Steuer­abzug gibt es für Privat­haushalte schon länger. Das Verfahren ist Teil des Bundes­gesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarz­arbeit. Es ist ideal bei einer Anstellung für wenige Arbeits­stunden pro Woche, was in Privat­haushalten oft der Fall ist.


Warum «vereinfacht»? Weil mit dem Abrechnen der Sozial­versicherungs­beiträge auch gleich der Lohn versteuert wird: Die Arbeit­geberin oder der Arbeitgeber zieht mit den Beiträgen an AHV/IV/EO und ALV auch die Steuern in Höhe von 5 Prozent vom Bruttolohn der Haushaltshilfe ab. Zum Jahresende meldet der Haushalt der Ausgleichs­kasse den Jahreslohn und erhält die Rechnung für Sozial­versicherungs­beiträge und Steuern.


Die Haushaltshilfe bekommt von der Ausgleichs­kasse eine Bescheinigung, dass die Steuern bezahlt sind. Sie braucht diesen Lohn also nicht mehr in der Steuer­erklärung aufzuführen. Das ist von Vorteil bei mehreren Anstellungen und bei Ehepaaren, denn dieser Lohn ist von der Steuer­progression ausgenommen.   


Neu mit Unfallversicherung (VAVplus)


Die vereinfachte Abrechnung lässt sich nun mit der obligatorischen Unfall­versicherung kombinieren – zum vereinfachten Abrechnungs­verfahren Plus (VAVplus). Welche Vorteile hat das? Erstens braucht es keinen separaten Abschluss der obligatorischen Unfall­versicherung. Und zweitens sind die Prämiensätze attraktiv, zumal es keine Mindest­prämie von 100 Franken im Jahr gibt.


Die SVA Zürich hat einen Rahmenvertrag mit der Solida Versicherungen AG mit folgenden Prämiensätzen:


  • 0.518 Prozent für Berufsunfall (ab 1. Januar 2026: 0.505 Prozent)

  • 1.467 Prozent für Nichtberufsunfall (nur bei Arbeitspensum von 8 Wochenstunden oder mehr; ab 1. Januar 2026: 1.432 Prozent)


Wechsel zum Jahresbeginn möglich


Wer bereits eine Unfallversicherung hat und zum neuen Angebot VAVplus der Ausgleichs­kasse wechseln möchte, kann dies zum Jahres­wechsel tun. Dabei ist die Kündigungsfrist der bisherigen Unfall­versicherung zu beachten.

VAVplus ist nicht möglich, wenn der Bruttolohn der Haushaltshilfe über 1890 Franken im Monat liegt. Auch bei einer Hauswartsstelle nicht. Mehr dazu im Merkblatt.  


Haushaltshilfe anstellen - was tun?


Melden Sie sich als Arbeit­geber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Hier wird alles erklärt - Schritt für Schritt.


Sichern Sie Ihrer Haushalts­hilfe die Versicherungs­leistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichs­kasse ab. Der Online-Rechner der SVA zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken.


Lassen Sie sich mit der SVA Schritt für Schritt durch die Anmeldung führen. Die beruf­liche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeits­pensum und Lohn vorgeschrieben.


Zusammenfassung


Bei der Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug können Sie auch gleich die Unfall­versicherung über die Ausgleichs­kasse abschliessen. Das hat viele Vorteile:


  • Meist günstigere Jahresprämie

  • Keine Mindestprämie von CHF 100.00

  • Nur eine Ansprechpartnerin und eine Jahres­rechnung für alle Sozial­versicherungs­beiträge und den Steuerabzug



Quelle: SVA Zürich



Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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